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14 Mai 2021
Moers(pst) - Durch gesunkenen Inzidenzzahlen hat die neue Coronaschutzverordnung NRW auch für Moers ab Sonntag, 16. Mai, Auswirkungen. Dadurch ergeben sich für verschiedene Bereiche Lockerungen.
-Die Gastronomie darf im Außenbereich öffnen.
-Besuche sind nur möglich mit negativem Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
-Ebenso können dieses Angebot vollständig geimpfte Personen oder Genesene nutzen.
-Geschäfte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, dürfen mit Quadratmeterbegrenzung, aber ohne Termin öffnen.
-Für den Besuch ist aber ebenfalls ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder ein Nachweis der Genesung nötig.
-Das Grafschafter Museum kann passend zum Internationalen Museumstag am Sonntag, 16. Mai, mit Termin besucht werden.
-Testpflicht für Friseurbesuche fällt weg
Die Ausgangsbeschränkungen für den Abend und die Nacht fallen weg. Im Rahmen von privaten Kontakten in der Öffentlichkeit darf ein Haushalt maximal einen weiteren Haushalt treffen. Insgesamt dürfen sich dabei höchstens fünf Personen treffen. Ausgenommen von der Berechnung sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren.
Sport ist im Freien nur kontaktlos mit bis zu 20 Personen erlaubt. Beim Kontaktsport an der frischen Luft gelten dieselben Regelungen wie bei den privaten Treffen.
Freibäder dürfen wieder für sportliche Betätigung ohne Nutzung der Liegewiesen öffnen.
Kleinere Außeneinrichtungen, wie Minigolfplätze oder Kletterparks, dürfen ebenfalls wieder Gäste empfangen.
Auch Hotels können wieder Zimmer mit negativem Testergebnis, Impfung oder nach einer Genesung anbieten.
Die Testpflicht für Friseurbesuche fällt weg. Sie gilt nur noch für körpernahe Dienstleistungen, bei denen die Maske abgenommen werden muss, wie beispielsweise bei Barbieren und in Kosmetikstudios.
Quelle: Stadt Moers/pixabay576862